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Wie werden Leistungen nach dem BTHG abgerechnet?

 

Unsere Antwort

Das elektronische Rechnungseingangsverfahren (für FF, IFF, und individuelle heilpädagogische Leistung/Kita-Assistenz) stellt die direkte und sichere Übermittlung Ihrer Rechnungsdaten sicher.

Über das Rechnungseingangsportal können Sie nach der Selbstregistrierung Ihre Rechnungen bearbeiten und auf direktem Wege an uns (41.21) übersenden. In dem Portal werden Ihnen Abrechnungsformulare zu den Bereichen Interdisziplinäre Frühförderung, Frühförderung sowie individuelle heilpädagogische Leistungen zur Verfügung gestellt.

Wenn Sie an dem Verfahren teilnehmen möchten, können Sie sich gerne an folgende Mailadresse wenden: rechnungsportal41@lvr.de. Von dort erhalten Sie dann weitere Informationen. Ihre Benutzerkennung wird Ihnen aus Sicherheitsgründen postalisch zugesendet.

Im Downloadbereich finden Sie weitere Informationen. Dort sind auch die Anleitung zur Selbstregistrierung sowie das Handbuch für das Rechnungseingangsportal hinterlegt.

Bereits jetzt raten wir Ihnen auf die elektronische Rechnungseinreichung umzusteigen.

Die Abrechnung in Papierform wird mittelfristig nur noch in Ausnahmefällen möglich sein.