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Wie sieht die Basisleistung I in der Regel-Kita aus?

Unsere Antwort

Die Heilpädagogischen Leistungen werden den Leistungsberechtigten zunächst einmal als "gepoolte Leistung" angeboten und möglichst als landeseinheitliche Basisleistung I an alle Kinder mit Behinderung gewährt. In diesem Kontext gibt es zwei verschiedene Modelle: Das Modell "Zusatzkraft" und das Modell "Gruppenstärkenabsenkung", um dem Träger einen Spielraum in der konzeptionellen Umsetzung zu ermöglichen. Kern ist ein verbesserter Personalschlüssel je Kind mit Behinderung, der in beiden Modellen nahezu gleich ausgestaltet ist.

Bei der Basisleistung I kann der Leistungserbringer also zwischen folgenden Modellen wählen: Bei dem Modell der Gruppenstärkenabsenkung wird die Gruppenstärke pro Kind mit Behinderung um einen Platz abgesenkt. Im Modell Zusatzkraft bleibt die Gruppenstärke gemäß KiBiz unverändert; die zusätzlichen Fachkräfte zur Betreuung der innerhalb dieser Gruppenstärke betreuten Kinder mit Behinderung werden durch den LVR finanziert.

Die Träger können jeweils zum Kindergartenjahr melden, welches Modell in der jeweiligen Einrichtung gewählt wird. Ein unterjähriger Wechsel oder verschiedene Modelle innerhalb einer Einrichtung sind nicht möglich. Träger müssen vorab mit dem Jugendamt abstimmen, ob das Modell Gruppenstärkenabsenkung in der betreffenden Einrichtung mitgetragen wird. In beiden Modellen muss der Träger die KiBiz-Pauschalen für eine Verbesserung des Betreuungsschlüssels einsetzen. Im Rahmen der Eingliederungshilfe müssen darüber hinaus die LVR-Mittel eingesetzt werden, um den im Landesrahmenvertrag für den LVR ausgewiesenen Stundenumfang aufzubauen. Die Finanzierung erfolgt nach landeseinheitlichen Pauschalen. FInK-Kinder werden bei der Berechnung der Pauschalen nicht berücksichtigt.