Unsere Servicezeiten
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Alle Kitaträger können für die Zeit ab dem 01.08.2020 einen Vertrag mit dem LVR abschließen.
Hierzu wird der LVR mit den Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrtspflege einen Mustervertrag abstimmen, der weitere Verfahrensregelungen enthält als im Landesrahmenvertrag abgebildet, z.B.:
Mit diesem Mustervertrag wird der LVR auf alle ihm (etwa durch die FInK-Pauschale) bekannten Kita-Träger zugehen. Nach Unterzeichnung des Vertrages soll möglichst wenig zusätzlicher Aufwand für die Kita-Träger entstehen.
Grundsätzlich können Kita-Träger, die Interesse am Abschluss eines solchen Mustervertrages haben, gerne mit diesem Anliegen auf den LVR zukommen.
Bitte wenden Sie sich in Sachen Vertragsmanagement an: team-bthg-elementarbereich@lvr.de oder an das BTHG-Servicetelefon (0221) 809-6200.
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Wir beantworten Ihre Fragen zu den BTHG-Leistungen für Kinder und Jugendliche mit Behinderung.
Tel: 0221/809-4120
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