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Wer bekommt Leistungen in der Kindertagesbetreuung?

Unsere Antwort

Anspruch auf diese Form der Eingliederungshilfe haben Kinder, die

  • körperliche,
  • seelische,
  • geistige oder
  • Sinnesbeeinträchtigungen haben

und dadurch an der Teilhabe an der Gesellschaft wesentlich beeinträchtigt oder von einer solchen Behinderung bedroht sind.

Bei Fragen rund um das Thema BTHG-Neuerungen kann die Servicehotline 0221 809-4120 Auskunft geben.

Weitere Informationen zur Beratung vor Ort und Bedarfsermittlung finden Sie auf den Seiten für Fachleute.