Wer bekommt Leistungen in der Kindertagesbetreuung?
Unsere Antwort
Anspruch auf diese Form der Eingliederungshilfe haben Kinder, die
- körperliche,
- seelische,
- geistige oder
- Sinnesbeeinträchtigungen haben
und dadurch an der Teilhabe an der Gesellschaft wesentlich beeinträchtigt oder von einer solchen Behinderung bedroht sind.
Bei Fragen rund um das Thema BTHG-Neuerungen kann die Servicehotline 0221 809-4120 Auskunft geben.
Weitere Informationen zur Beratung vor Ort und Bedarfsermittlung finden Sie auf den Seiten für Fachleute.
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Unsere Servicezeiten
Montag bis Donnerstag
09:00 bis 12:30 Uhr
13:30 bis 16:00 Uhr
Freitag
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Kontakt: Kinder und Jugendliche
Wir beantworten Ihre Fragen zu den BTHG-Leistungen für Kinder und Jugendliche mit Behinderung.
Tel: 0221/809-4120