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Welche zusätzlichen Unterlagen sind für die Bedarfsermittlung der individuellen heilpädagogischen Leistungen maßgeblich?

Unsere Antwort

Hierzu ist neben dem Antrag der Eltern eine Stellungnahme des Trägers der Kindertageseinrichtung hilfreich. In dieser wird dargestellt, inwieweit schon die Stunden der erhöhten KiBiz-Pauschale und die Stunden nach der Basisleistung I für das Kind mit Behinderung eingesetzt werden. Daneben ist für die Bedarfsermittlung des Fallmanagements sehr bedeutend, dass der Träger der Kindertageseinrichtung eine konkrete, kindbezogene Beschreibung vorlegt. Diese umfasst die Alltagssituation des Kindes in der Einrichtung und die zusätzlich notwendigen Unterstützungsleistungen, die durch die Grundversorgung nicht abgedeckt sind. Hierbei sollten die einzelnen Situationen, in denen die Grundversorgung nicht ausreicht, nicht nur inhaltlich, sondern auch zeitlich beschrieben werden.