Unsere Servicezeiten
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Kinder mit (drohender) Behinderung sollten individuell und möglichst frühzeitig gefördert werden. Um dieses Ziel zu erreichen, kommen bis zur Einschulung unterschiedliche Eingliederungshilfeleistungen infrage. Eine wichtige Rolle spielen hierbei heilpädagogische Leistungen in der Kindertagesbetreuung.
Heilpädagogische Leistungen sind Leistungen zur sozialen Teilhabe. Sie sollen die Selbständigkeit der Kinder mit (drohender) Behinderung erhöhen und ihre Gemeinschaftsfähigkeit und Entwicklung fördern. Hierbei werden die Kinder in ihrer Lernentwicklung, in ihrem sozialen Verhalten sowie in ihrem emotionalen Erleben durch unterschiedliche Fördermaßnahmen begleitet. Dazu zählen die jeweils erforderlichen nichtärztlichen therapeutischen, psychologischen, sonderpädagogischen und psychosozialen Leistungen und die Beratung der Erziehungsberechtigten. Heilpädagogische Leistungen sind also alle Maßnahmen, die dazu beitragen, dass sich das Kind entwickeln und seine Persönlichkeit entfalten kann.
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Wir beantworten Ihre Fragen zu den BTHG-Leistungen für Kinder und Jugendliche mit Behinderung.
Tel: 0221/809-4120
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