Warum wird die individuelle heilpädagogische Leistung nicht grundsätzlich über den gesamten Betreuungsumfang des Kindes in der Einrichtung bewilligt?
Unsere Antwort
Die individuelle heilpädagogische Leistung ist eine zusätzliche "on top"-Leistung. Durch die Grundversorgung (erhöhte Kindpauschale und Basisleistung I) wird schon eine umfangreiche Unterstützung für das Kind aufgebaut. Die zusätzlichen Fachkraftstunden können zum Beispiel dazu genutzt werden, die Kommunikation des Kindes mit anderen Kindern bzw. mit dem Team der Einrichtung zu verbessern, indem spielerisch Alltagssituationen nachempfunden werden.
Diese Unterstützungsleistung aus der Grundversorgung muss bei der Bewilligung der zusätzlichen individuellen heilpädagogischen Leistung berücksichtigt werden. Daher wird es nur in begründeten Einzelfällen dazu kommen, dass neben der Grundversorgung eine individuelle heilpädagogische Leistung in Höhe des vollen Betreuungsumfanges in der Einrichtung bewilligt werden kann.
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