Wie kooperieren LVR-Fallmanagement und die Einrichtungen in der Frühen Förderung?
Unsere Antwort
Sowohl die Eltern der Kinder mit (drohender) Behinderung als auch die entsprechenden Einrichtungen (also etwa (interdisziplinäre) Frühförderstellen) können jederzeit Kontakt zum LVR-Fallmanagement vor Ort aufnehmen. Bei Bedarf berät das LVR-Fallmanagement die leistungsberechtigten Kinder und deren Erziehungsberechtigte gerne auch in einer Frühfördereinrichtung.
Die LVR-Fallmanger*innen sind telefonisch, schriftlich, per E-Mail und persönlich erreichbar, sodass zusammen die bestmögliche Förderung für das Kind ermittelt werden kann. Wesentlich für die Arbeit sind die Wünsche der leistungsberechtigen Kinder.
Bei Fragen rund um das Thema BTHG-Neuerungen kann die Servicehotline 0221 809-4120 Auskunft geben.
Weitere Informationen zur Beratung vor Ort und Bedarfsermittlung finden Sie auf den Seiten für Fachleute.
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Kontakt: Kinder und Jugendliche
Wir beantworten Ihre Fragen zu den BTHG-Leistungen für Kinder und Jugendliche mit Behinderung.
Tel: 0221/809-4120