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Für Menschen mit Behinderung, die in einer Werkstatt beschäftigt sind, hat der LVR bisher das Mittagessen bezahlt. Aufgrund der Trennung der Fachleistung von den Leistungen zum Lebensunterhalt ändern sich die Regelungen zum Mittagessen in der Werkstatt.
Seit 2020 bekommen Menschen mit Behinderungen, die in einer Werkstatt arbeiten, ihr Einkommen auf ihr Konto überwiesen. Wer selbst genug Geld für seinen Lebensunterhalt verdient, bezahlt dann einfach selbst sein Mittagessen.
Wer Existenzsicherung bekommt, muss seit 2020 beim örtlichen Sozialamt angegeben, dass er in der Werkstatt arbeitet und am Mittagessen teilnimmt. Das örtliche Sozialamt schaut sich an, wieviel man verdient und wieviel noch zusätzlich zum Leben gebraucht wird, und überweist dann etwas mehr Geld auf das Konto. Mit diesem Geld muss man dann alles bezahlen, was zum Lebensunterhalt gehört. Auch das Mittagessen in der Werkstatt.
Wer heute noch keine Existenzsicherung bekommt, weil er seinen Lebensunterhalt aus seinem Arbeitseinkommen und Renten bezahlt, hat möglicherweise jetzt einen Anspruch auf Existenzsicherung. Das Sozialamt prüft, wie hoch die eigenen Einnahmen und die jeweiligen Kosten für den Lebensunterhalt sind, inklusive der Kosten für das Mittagessen. Das muss man aber dem Sozialamt mitteilen. Für manche Werkstatt-Beschäftigten könnte es jetzt sinnvoll sein, einen Antrag zu stellen. Die Werkstätten im Rheinland verteilen seit September die Kurzanträge für die Existenzsicherung an die Beschäftigten und helfen auch bei der Antragstellung.
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Wir beantworten Ihre Fragen zu den Veränderungen durch das BTHG für erwachsene Menschen mit Behinderung.
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