Was bedeutet die Trennung der Leistungen für Wohneinrichtungen?
Unsere Antwort
Die Einrichtungen müssen mit den Bewohnerinnen und Bewohnern einen Miet- und einen Betreuungsvertrag abschließen, oder einen gemeinsamen Vertrag, der beides regelt. Die Bewohnerinnen und Bewohner benötigen einen Mietvertrag bzw. eine Mietbescheinigung für die Anträge auf Grundsicherung oder Wohngeld.
Voraussetzung für den Mietvertrag ist die mit dem LVR abgestimmte Aufteilung der Flächen der Einrichtung nach Flächen für den individuellen Wohnbedarf und die sogenannten Fachleistungsflächen. Diese Flächenaufteilung ist wiederum Grundlage für die Aufteilung der Kosten in die Bereiche Lebensunterhalt bzw. Fachleistung.
In Nordrhein-Westfalen wurde die Trennung der Leistungen zum 1.1.2020 umgesetzt.
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