Wann erfolgt die verbindliche Umstellung bei der Bedarfsermittlung auf BEI_NRW?
Unsere Antwort
Die verbindliche Umstellung für alle Leistungserbringer im Rheinland vom IHP 3.1 zum BEI_NRW erfolgt seit dem 1. Juli 2020.
In Vorbereitung hat der LVR insgesamt 1.600 Fachkräfte der Leistungserbringer geschult und weitere digitale Trainingsmöglichkeiten für die Leistungserbringer geschaffen. Zugangsberechtigungen zur Arbeit mit dem elektronischen Instrument BEI_NRW wurden verschickt. Der LVR hat die Leistungserbringer entsprechend schriftlich informiert und um zeitgerechten Abschluss der letzten organisatorischen Schritte auch auf Anbieter-Seite gebeten.
In den Werkstätten und bei anderen Leistungsanbietern erfolgt die erstmalige Einführung des Bedarfsermittlungsinstrumentes schrittweise, zunächst beim Wechsel vom Berufsbildungsbereich in den Arbeitsbereich.
Rolle des LVR-Fallmanagements bei der Bedarfsermittlung
Der LVR informiert die Leistungserbringer, wenn bspw. die Erstermittlung federführend durch das eigene Fallmanagement erfolgt oder die Einbindung der WfbM erforderlich wird. Auch soweit die leistungsberechtigte Person es wünscht, erfolgt die Bedarfsermittlung durch das eigene Fallmanagement des LVR.