Was bedeutet das neue Angehörigen-Entlastungsgesetz für Angehörige von Menschen mit Behinderung?
Unsere Antwort
Eltern von erwachsenen Kindern mit Behinderung mussten bisher einen Unterhaltsbeitrag zahlen und sich damit finanziell an den Kosten der Eingliederungshilfe beteiligen.
Dies entfällt ab 2020 durch die neuen Regelungen im Angehörigen-Entlastungsgesetz. Damit entfällt die Zahlungspflicht vollständig. Der LVR informiert von sich aus alle betroffenen Eltern.
Das BTHG entlastet auch Kinder von Eltern mit Behinderung. Kinder müssen nicht mehr für Leistungen der Eingliederungshilfe ihrer Eltern aufkommen.
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