Was ändert sich für Menschen in Wohneinrichtungen mit eigenem Einkommen oder Rente?
Unsere Antwort
Menschen mit Behinderung, die in einer Wohneinrichtung leben und ein eigenes Einkommen, zum Beispiel eine Rente, erhalten, mussten bisher dieses Einkommen an den LVR abgeben oder es wurde vom Rententräger direkt an den LVR überwiesen, der es wiederum für die Finanzierung der Lebenshaltungskosten in der Wohneinrichtung eingesetzt hat. Auch das hat sich zum 1. Januar 2020 mit dem Bundesteilhabegesetz geändert.
Der LVR zieht das Einkommen und die Renten nicht mehr länger ein. Das Geld geht direkt an die betroffene Person. Dafür benötigt die Stelle, die das Einkommen auszahlt (zum Beispiel der Arbeitgeber), eine Kontoverbindung. Wer eine Rente der Deutschen Rentenversicherung bekommt, hat im September 2019 ein Schreiben vom LVR mit einem Formular der Deutschen Rentenversicherung erhalten. Damit werden alle nötigen Informationen abgefragt. Dieser Vordruck muss ausgefüllt an die Deutsche Rentenversicherung zurückgeschickt werden. Alle anderen Rententräger melden sich bei den Menschen, die Eingliederungshilfe in Wohneinrichtungen erhalten, und erfragen die neue Bankverbindung.
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