Wie gestaltet sich die Umstellung bei der Bedarfsermittlung (BEI_NRW)?
Unsere Antwort
Die Schulungen des neuen, landeseinheitlichen Bedarfsermittlungsinstrumentes für NRW (BEI_NRW) wurden im Rheinland in insgesamt acht Stufen/Wellen durchgeführt. Bei der Organisation der acht Schulungswellen wurden regionale Zuschnitte, aber auch organisatorische Zuordnungen berücksichtigt. Zunächst wurden die Mitarbeitenden des LVR geschult, bevor die Schulungen auf Mitarbeitende von ambulanten und stationären Wohnhilfen, Tagesstätten, KoKoBe und WfbM ausgedehnt wurde. Außerdem gibt es externe Referentinnen und Referenten aus dem Kreis der Freien Wohlfahrtspflege, den Fach- und Interessensverbänden und einigen freien Schulungsanbietern, die als Multiplikatorinnen und Multiplikatoren fungieren.
Zur Einführung des BEI_NRW haben 58 Schulungen in der Zeit von Juni 2019 bis Februar 2020 stattgefunden. Insgesamt nahmen knapp 1600 Mitarbeitende der Leistungserbringer oder Multiplikator*innen an den LVR-Schulungen teil.
Leistungserbringer benötigt Zugangsberechtigung
Damit die Fachkräfte eines Leistungserbringers das BEI_NRW elektronisch nutzen können, benötigen sie eine personalisierte Zugangsberechtigung, die durch den LVR erstellt wird. Die Leistungserbringer benennen einen Admin gegenüber dem LVR, sodass dieser eine Ansprechperson für alle Angelegenheiten zum BEI_NRW hat. Die technische Umsetzung der Administratorenanwendung wurde Mitte September 2019 abgeschlossen.
Übermittlung der Zielüberprüfung in der Umstellungsphase
In der Umstellungsphase bei erstmaliger Eingabe der Daten einer leistungsberechtigten Person senden Sie bitte die Zielüberprüfung per Fax an 0221 809-2200 oder per Post an den Landschaftsverband Rheinland, Dezernat Soziales, 50663 Köln. Bitte geben Sie die vollständigen Daten der leistungsberechtigten Person inklusive GP-Nummer sowie Bewilligungszeitraum an.